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   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2012 - L 15 AS 409/11 B ER   

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https://dejure.org/2012,124348
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2012 - L 15 AS 409/11 B ER (https://dejure.org/2012,124348)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.04.2012 - L 15 AS 409/11 B ER (https://dejure.org/2012,124348)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. April 2012 - L 15 AS 409/11 B ER (https://dejure.org/2012,124348)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2012 - L 15 AS 55/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2012 - L 15 AS 409/11
    Der Senat nimmt insoweit insbesondere auf die Feststellungen Bezug, die in dem Beschluss des SG Osnabrück vom 18. Februar 2009 (S 22 AS 13/09 ER), der hierzu ergangenen Beschwerdeentscheidung des LSG (Beschluss vom 28. August 2009 - L 7 AS 336/09 B ER), dem Urteil des SG Osnabrück vom 5. Januar 2010 (S 22 AS 577/09, beim Senat anhängig unter dem Az. L 15 AS 55/10) sowie - nach weiterer Beweiserhebung - in den o. g. Urteilen des SG Osnabrück vom 18. Oktober 2011 getroffen worden sind.

    Von diesen Feststellungen ist jedenfalls bis zum Abschluss des beim Senat anhängigen Berufungsverfahren L 15 AS 55/10, in dem voraussichtlich noch weiter Beweis erhoben werden wird, auszugehen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2009 - L 25 AS 769/09

    Einstweilige Anordnung; Anordnungsgrund; Leistungen für Vergangenheit;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2012 - L 15 AS 409/11
    Denn sollte sich in der Hauptsache ergeben, dass dem Antragsteller der geltend gemachte Anspruch auf höhere Leistungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung zustehen, wären ihm diese rückwirkend zu gewähren (vgl. zu diesem Aspekt Beschlüsse des Sächsischen LSG vom 4. Februar 2010 - L 3 SO 51/09 B ER -, Rn. 42 und des LSG Berlin-Brandenburg vom 16. Juli 2009 - L 25 AS 769/09 B ER -, Rn. 10, jeweils m. w. N.).
  • LSG Sachsen, 04.02.2010 - L 3 SO 51/09

    Anspruch auf Sozialhilfe; Anordnungsgrund im Verfahren des einstweiligen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2012 - L 15 AS 409/11
    Denn sollte sich in der Hauptsache ergeben, dass dem Antragsteller der geltend gemachte Anspruch auf höhere Leistungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung zustehen, wären ihm diese rückwirkend zu gewähren (vgl. zu diesem Aspekt Beschlüsse des Sächsischen LSG vom 4. Februar 2010 - L 3 SO 51/09 B ER -, Rn. 42 und des LSG Berlin-Brandenburg vom 16. Juli 2009 - L 25 AS 769/09 B ER -, Rn. 10, jeweils m. w. N.).
  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 51/10 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - selbst

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2012 - L 15 AS 409/11
    Soweit es dem Antragsteller um die Übernahme der Kosten für den Betriebsstrom der Heizungsanlage geht, ist durch die Rechtsprechung des BSG geklärt, dass derartige Kosten grundsätzlich in die Berechnung der angemessenen Heizkosten gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II einzustellen sind (vgl. zuletzt Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 51/10 R -, Rn. 15 m. w. N.).
  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 107/10 R

    Arbeitslosengeld II - Erhöhung der Unterkunftskosten - Erforderlichkeit des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2012 - L 15 AS 409/11
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl. zuletzt Urteil vom 24. November 2011 - B 14 AS 107/10 R -, Rn. 12 m. w. N.) können zwar Leistungen für Unterkunft und Heizung isoliert geltend gemacht werden.
  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - schlüssiges Konzept

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2012 - L 15 AS 409/11
    Ob die insoweit von dem Antragsgegner herangezogene, von ihm durchgeführte "J. Vermietungsmarkt-Erhebung" den Anforderungen des BSG an ein sog. schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten im Sinne des § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II (vgl. hierzu zuletzt Urteil vom 20. Dezember 2011 - B 4 AS 19/11 R -) entspricht, kann im vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht geklärt werden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2012 - L 15 AS 376/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2012 - L 15 AS 409/11
    Eine derartige Fallkonstellation liegt jedenfalls für den Monat November 2011 vor, da die Unterkunftskosten für diesen Monat bereits Gegenstand des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens S 16 AS 773/11 ER/L 15 AS 376/11 B ER waren.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2009 - L 7 AS 336/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2012 - L 15 AS 409/11
    Der Senat nimmt insoweit insbesondere auf die Feststellungen Bezug, die in dem Beschluss des SG Osnabrück vom 18. Februar 2009 (S 22 AS 13/09 ER), der hierzu ergangenen Beschwerdeentscheidung des LSG (Beschluss vom 28. August 2009 - L 7 AS 336/09 B ER), dem Urteil des SG Osnabrück vom 5. Januar 2010 (S 22 AS 577/09, beim Senat anhängig unter dem Az. L 15 AS 55/10) sowie - nach weiterer Beweiserhebung - in den o. g. Urteilen des SG Osnabrück vom 18. Oktober 2011 getroffen worden sind.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2012 - L 15 AS 156/12

    Eilrechtsschutz; Grundsicherung; Anordnungsgrund; Eilbedürftigkeit bei

    Für die Zeit vor Eingang des Eilantrags beim SG (26. April 2012) folgt dies bereits daraus, dass er für einen sog. Nachholbedarf, der ausnahmsweise den Erlass einer einstweiligen Anordnung für Zeiträume vor Eingang des Eilantrags rechtfertigen kann (vgl. hierzu ausführlich: den Antragsteller betreffender Senatsbeschluss vom 30. April 2012 - L 15 AS 409/11 B ER), nichts vorgetragen hat und auch sonst nichts ersichtlich ist.
  • BSG, 30.05.2012 - B 14 AS 80/12 S
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 30. April 2012 - L 15 AS 409/11 B ER - wird als unzulässig verworfen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2012 - L 15 AS 154/12
    Für die Zeit vor Eingang des Eilantrags beim SG (11. März 2012) folgt dies bereits daraus, dass er für einen sog. Nachholbedarf, der ausnahmsweise den Erlass einer einstweiligen Anordnung für Zeiträume vor Eingang des Eilantrags rechtfertigen kann (vgl. hierzu ausführlich: den Antragsteller betreffender Senatsbeschluss vom 30. April 2012 - L 15 AS 409/11 B ER), nichts vorgetragen hat und auch sonst nichts ersichtlich ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2015 - L 15 AS 373/14
    Denn sollte sich in der Hauptsache ergeben, dass dem Antragsteller der geltend gemachte Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II zusteht, wären ihm diese Leistungen rückwirkend zu gewähren (vgl. zu diesem Aspekt: Beschlüsse des Sächsischen Landessozialgericht (LSG) vom 4. Februar 2010 - L 3 SO 51/09 B ER; Beschluss des erkennenden Senates vom 30. April 2012 - L 15 AS 409/11 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2019 - L 15 P 1/19
    Eine Ausnahme kommt lediglich bei einem sog. Nachholbedarf in Frage, d. h., wenn die Nichtgewährung von Leistungen in der Vergangenheit in die Gegenwart fortwirkt und eine gegenwärtige Notlage bewirkt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 30. April 2012 - L 15 AS 409/11 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2013 - L 15 AS 443/12
    Das kann etwa dann anzunehmen sein, wenn Mietschulden aus der Vergangenheit beglichen werden müssen, um für die Zukunft die Wohnung zu erhalten, oder wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen der rückständigen Schulden im Hinblick auf die Nichtgewährung der Leistungen nach dem SGB II zu erwarten sind (vgl. zum Ganzen: Senatsbeschluss vom 30. April 2012 - L 15 AS 409/11 B ER; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage 2012, § 86 b Rdnr. 35 a).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2012 - L 15 AS 165/12
    Für die Zeit vor Eingang des Eilantrags beim SG (11. März 2012) folgt dies bereits daraus, dass er für einen sog. Nachholbedarf, der ausnahmsweise den Erlass einer einstweiligen Anordnung für Zeiträume vor Eingang des Eilantrags rechtfertigen kann (vgl. hierzu ausführlich: den Antragsteller betreffender Senatsbeschluss vom 30. April 2012 - L 15 AS 409/11 B ER), nichts vorgetragen hat und auch sonst nichts ersichtlich ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2012 - L 15 AS 164/12
    Für die Zeit vor Eingang des Eilantrags beim SG (26. April 2012) folgt dies bereits daraus, dass er für einen sog. Nachholbedarf, der ausnahmsweise den Erlass einer einstweiligen Anordnung für Zeiträume vor Eingang des Eilantrags rechtfertigen kann (vgl. hierzu ausführlich: den Antragsteller betreffender Senatsbeschluss vom 30. April 2012 - L 15 AS 409/11 B ER), nichts vorgetragen hat und auch sonst nichts ersichtlich ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2012 - L 15 AS 179/12
    Für die Zeit vor Eingang des Eilantrags beim SG (19. April 2012) folgt dies bereits daraus, dass er für einen sog. Nachholbedarf, der ausnahmsweise den Erlass einer einstweiligen Anordnung für Zeiträume vor Eingang des Eilantrags rechtfertigen kann (vgl. hierzu ausführlich: den Antragsteller betreffender Senatsbeschluss vom 30. April 2012 - L 15 AS 409/11 B ER), nichts vorgetragen hat und auch sonst nichts ersichtlich ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2012 - L 15 AS 212/12
    Für die Zeit vor Eingang des Eilantrags beim SG (9. Juni 2012) folgt dies bereits daraus, dass er für einen sog. Nachholbedarf, der ausnahmsweise den Erlass einer einstweiligen Anordnung für Zeiträume vor Eingang des Eilantrags rechtfertigen kann (vgl. hierzu ausführlich: den Antragsteller betreffender Senatsbeschluss vom 30. April 2012 - L 15 AS 409/11 B ER), nichts vorgetragen hat und auch sonst nichts ersichtlich ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2014 - L 15 AS 194/14
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